Im BBW Waiblingen gibt es Wohnplätze für junge Menschen, die nach KJHG finanziert werden und die in den “Lernort Wohnen“ des BBW eingebunden sind.
Diese Plätze werden von jungen Menschen belegt, die zu Beginn ihrer Ausbildung bereits Leistungen nach dem KJHG beziehen, deren Ausbildung aber von der Bundesanstalt für Arbeit finanziert wird. Der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung bleibt während der Ausbildung bestehen.
Sie gehören zum angestammten Personenkreis des BBW Waiblingen und benötigen auf Grund ihrer Lernbehinderung die zusätzlichen Hilfen einer Reha-Ausbildung.
Für diese Unterbringungsform gibt es seit 1993 eine Leistungs- und Kostenvereinbarung mit dem Jugendamt Rems-Murr und wird seither auch von vielen Jugendämtern genutzt.